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Testament richtig aufbewahren
Das Testament verfassen
Inhalt: Testament verfassen und Testament richtig aufbewahren
Das Testament richtig aufbewahren
Ein Testament zu verfassen, ist die eine Seite der Medaille. Dass dem Letzten Willen später auch Genüge getan wird, die andere. Das setzt voraus, dass das Testament gefunden wird und eröffnet werden kann. Daher wäre es kontraproduktiv, ein Testament so „gut“ zu verstecken, dass niemand es findet. Der Gesetzgeber macht bezüglich der Aufbewahrung des Testaments zwar keine Vorschriften. Im eigenen Interesse sollte ein Testament allerdings so verwahrt werden, dass die Erben nicht lange suchen müssen. Berücksichtigt man darüber hinaus den Aspekt der Sicherheit, ist die öffentliche Verwahrung beim Amtsgericht die beste Lösung.Auffindbarkeit eines Testaments
Man stelle sich vor, das Testament landet in einem Buch, versteckt in einem Schrank mit Hunderten anderer Bücher. Sofern niemand weiß, dass ein Testament hinterlassen wurde, wird sich vermutlich niemand die Mühe machen, lange danach zu suchen. Vielmehr besteht die Gefahr, dass ein Testament, das in den eigenen vier Wänden liegt, schlichtweg übersehen wird und möglicherweise im Müll landet. Das lässt sich vermeiden, indem der Letzte Wille zusammen mit den persönlichen Unterlagen aufbewahrt wird – zum Beispiel in einer Kassette mit dem Familienstammbuch oder im Ordner mit den Versicherungspapieren.Unterschlagung und Fälschung des Testament
Das zweite Problem bei Testamenten, die frei zugänglich in der Wohnung aufbewahrt werden: Findet ein Erbe den Letzten Willen, wirft einen Blick darauf und ist mit den Entscheidungen des Erblassers nicht zufrieden, könnte er das Testament kurzerhand verschwinden lassen. Der Gesetzgeber schreibt zwar eindeutig und unter Androhung von Strafen bei Zuwiderhandlung vor, dass ein Testament unverzüglich dem Nachlassgericht ausgehändigt werden muss. Doch wo kein Kläger, da kein Richter. In dem Fall müsste schon nachgewiesen werden können, dass ein Testament vorhanden war. Eine weitere Gefahr besteht darin, dass ein Testament gefälscht wird. Bei Zweifeln an der Echtheit des Letzten Willens, besteht dann immerhin die Option einer Handschriftenanalyse, um ganz sicher zu gehen.Tipp: Öffentliche Aufbewahrung des Testaments
Diese Probleme treten bei einem notariellen oder öffentlichen Testament gar nicht erst auf, weil es amtlich verwahrt wird. Die Erben müssen weder suchen noch sich Gedanken darüber machen, ob die Papiere vielleicht unterschlagen oder geändert wurden. Wer diese Sicherheit auch bei einem privaten Testament, das ohne die Hilfe eines Notars verfasst wurde, haben möchte, kann seinen Letzten Willen ebenfalls vom Amts- bzw. Nachlassgericht verwahren lassen. Das Gericht stellt dazu einen Hinterlegungsschein aus, der bei den persönlichen Papieren aufbewahrt werden sollte. Dieser Service ist zwar nicht kostenlos. Dafür erspart er den Erben später möglicherweise viel Ärger.Noch Fragen? Nutzen Sie unser Erbrecht Forum
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