Nottestament

Das Testament verfassen

Nottestament Voraussetzungen

Das Nottestament stellt eine Ausnahmeregelung dar, die ihrerseits wiederum strengen Vorschriften unterliegt. Ein solches Testament darf nur dann verfasst werden, wenn der Erblasser aus gesundheitlichen Gründen – zum Beispiel nach einem Unfall im Krankenhaus – selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Letzten Willen schriftlich niederzulegen oder gegenüber einem Notar zu erklären. Dazu sieht der Gesetzgeber drei Optionen vor.

Das Nottestament wird mündlich erklärt

Das Nottestament ist eine Sonderform des Testaments und muss mündlich gegenüber mindestens drei Zeugen erklärt werden, welche die Aufgabe haben den Willen des Sterbenden schriftlich zu fixieren. Unterschieden werden das Nottestament vor dem Bürgermeister, z.B. bei außergewöhnlicher, unheilbarer Krankheit im Krankenhaus, das Nottestament vor drei Zeugen und das Nottestament auf See.

Nottestament vor dem Bürgermeister

Besteht die Möglichkeit, dass ein Testament vor dem Bürgermeister des Ortes errichtet wird, gilt: Der Bürgermeister muss sich davon überzeugen, dass die Person, deren Letzten Wille er beurkunden soll, tatsächlich sterbenskrank ist und das Nottestament die einzige Lösung darstellt. In dem Fall bedarf es zusätzlich zweier Zeugen, die nicht im Testament bedacht oder als Testamentsvollstrecker benannt werden dürfen. Darüber hinaus ist der Bürgermeister verpflichtet, auf die zeitlich begrenzte Gültigkeit des Nottestaments von maximal drei Monaten hinzuweisen. Die Niederschrift samt Unterschriften des Bürgermeisters, der Zeugen und des Erblassers (sofern er/sie dazu in der Lage ist), bildet das eigentliche Testament.

Nottestament vor drei Zeugen

Die gleichen Regeln gelten für das Nottestament vor drei Zeugen, das auch als Drei-Zeugen-Testament bezeichnet wird. Die Zeugen dürfen wie beim Bürgermeistertestament weder Erbe noch Testamentsvollstrecker sein. Diese Form des Nottestaments ist nur zulässig, wenn die Errichtung des Testaments vor einem Notar oder Bürgermeister sowohl aus gesundheitlichen als auch aus Gründen der Örtlichkeit, an der das Testament aufgenommen werden soll, absolut unmöglich ist. Das setzt außerordentliche Umstände und Abgeschiedenheit voraus, zum Beispiel nach einer Katastrophe.

Nottestament auf See

Die älteste Variante ist die des Nottestaments auf See. Bereits im Jahr 1900 hat der Gesetzgeber entsprechende Richtlinien erlassen. Demnach darf ein Nottestament auf See nur dann errichtet werden, wenn es sich um ein deutsches Schiff handelt, das sich außerhalb eines deutschen Hafens befindet. Ausschlaggebend ist das Flaggenrecht („unter deutscher Flagge“). Auch hier müssen drei Zeugen zugegen sein, die die mündliche Erklärung des Erblassers entgegennehmen und bestätigen. Die Gültigkeitsdauer ist wie bei jedem anderen Nottestament auf drei Monate begrenzt.

Wie lange ist ein Notttestament gültig

Unabhängig von der Form und Art des abgegebenen Nottestaments, ist das Nottestament nur für einen gewissen Zeitraum gültig. Der Grund liegt darin, dass diese Art des Testaments nur anerkannt wird, wenn die Abgabe eines privaten schriftlichen Testaments nicht mehr möglich ist und der Erblasser auf Grund außergewöhnlicher Umstände seinen Letzten Willen nur noch mündlich formulieren kann. Sollte der Erblasser unerwartend gesunden oder sein Leben weiter bestreiten können, so wird das Nottestament automatisch nach drei Monaten ungültig! Die Gültigkeit des Nottestament beträgt somit drei Monate.

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