Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament

Das Testament verfassen

Das Berliner Testament

Mit dem Berliner Testament haben Ehepaare und eingetragene Lebenspartner die Option, den Letzten Willen gemeinschaftlich zu regeln und sich gegenseitig als Alleinerben bzw. Vollerben einzusetzen. Kinder, andere Verwandte und dritte Personen erben erst, wenn der zweite Partner stirbt. Sie sind somit Schlusserben.

Vollerbe (Alleinerbe Ehegatte) und Schlusserbe im Berliner Testament

Grundsätzlich gilt: Das Berliner Testament muss von beiden Partnern aufgesetzt und unterschrieben werden. Die Tatsache, dass es sich um ein Testament auf Gegenseitigkeit handelt, das den überlebenden Ehegatten zum Alleinerben erklärt, und regelt, dass die Kinder nach dem Ableben beider Partner zu gleichen Teilen als Schlusserben eingesetzt werden, gibt allerdings noch keine Rechtssicherheit. Bliebe es bei dieser Verfügung, wäre es den Kindern möglich, dennoch ihren Pflichtteil zu fordern. Um das zu verhindern, müssen weitere Klauseln – sogenannte Pflichtteils-Strafklauseln – in das Berliner Testament aufgenommen werden.

Pflichtteil und Strafklausel im Berliner Testament

Doch selbst diese Strafklauseln bergen rechtliche Stolpersteine. So muss sehr genau zwischen „Durchsetzen“ und „Fordern“ unterschieden werden. Dass der Pflichtteil durchgesetzt wird, lässt sich durchaus vermeiden. Geht es aber darum, dass der Pflichtteil gefordert wird, was in den Klauseln häufig unberücksichtigt bleibt, entstehen unter Umständen hohe Kosten. Sollte zum Beispiel eine detaillierte Aufstellung des Nachlasses eingefordert werden, muss im Zweifelsfall ein Sachverständiger eingeschaltet und/oder ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellt werden. Um diese Probleme zu umgehen, sollte die Pflichtteils-Strafklausel entsprechend rechtssicher formuliert werden – im Idealfall mit anwaltlicher oder notarieller Hilfe.

Berliner Testament Vorteile

Der Vorteil des Berliner Testaments liegt ganz sicher darin, dass die Partner sich gegenseitig finanziell absichern und dafür Sorge tragen, dass der Nachlass nicht sofort „zerpflückt“ wird. Dazu muss das Testament allerdings exakt formuliert sein. Ansonsten könnten die Kinder oder andere Pflichtteilsberechtigte ihre Ansprüche trotz der testamentarischen Verfügung geltend machen.

Berliner Testament Nachteile (Steuernachteile)

Der mögliche Streit um den Pflichtteil ist allerdings nicht der einzige Nachteil, den Experten beim Berliner Testament sehen. Sollte der Alleinerbe ein weiteres Mal heiraten, verändert sich der Pflichtteil für die Kinder aus der ersten Partnerschaft. Das gilt umso mehr, wenn aus der Beziehung weitere Kinder hervorgehen. Das eigentliche Problem ist und bleibt aber die Erbschaftssteuer. Da nur eine Person als Erbe und die Kinder als Schlusserben benannt werden, geht der Steuerfreibetrag der Kinder verloren. Die Alleinerbin bzw. der Alleinerbe muss die Steuerlast dementsprechend auch alleine tragen. Die Erbschaftssteuer wird dann ein zweites Mal fällig, wenn die Kinder erben. Je nachdem, wie groß der Nachlass ist, ergibt sich dadurch manchmal ein finanzieller Nachteil von vielen Tausend Euro.

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