Testament nach Tod des Erblassers - Inhalt

Testamente halten für Erben entweder positive Überraschungen bereit oder erweisen sich als Büchse der Pandora und sorgen für Streit. Darauf hat letztlich nur der Erblasser Einfluss. Er legt fest, wer was erhält und kann dazu auch Erbverträge abschließen. Wie der Letzte Wille genau aussieht, erfahren die Erben in der Regel aber erst bei der Testamentseröffnung, die vom Nachlassgericht organisiert wird.

Anschließend ist es Sache der Erben bzw. der Erbengemeinschaft, den Wünschen des Verstorbenen gerecht zu werden. Steht zu befürchten, dass es dabei zu Reibereien kommt, kann bereits im Testament ein Testamentsvollstrecker beauftragt werden, der sich um die komplette Abwicklung kümmert, bis das Erbe auseinandergesetzt ist. Auf der anderen Seite haben Erben durchaus die Möglichkeit, gegen das Testament vorzugehen und dieses anzufechten, sofern sie einen triftigen und vom Gesetzgeber anerkannten Grund vorbringen können.

Folgende Aspekte der Erbschaft nach Testament beleuchten wir in unserem Erbrecht Ratgeber näher:

Testament nach Tod - Die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ)

Viele Fragen entstehen, wenn man sich mit der Abwicklung des Testaments nach dem Ableben des Erblassers auseinandersetzen möchte. In unserer FAQ zu diesem Thema möchten wir versuchen die am häufigsten gestellten Fragen zu diesem Themenschwerpunkt aufzuklären.

Die Testamentseröffnung

Testamentseröffnung: Eröffnet wird das Testament vom zuständigen Nachlassgericht. Es kümmert sich darum, dass alle Personen, die im Testament bedacht wurden, eingeladen werden und stellt den Erben eine Kopie des Testaments zur Verfügung.

Vorerbe und Nacherbe

Vorerbe und Nacherbe im Testament: Vorerbschaft und Nacherbschaft sind typisch für das Berliner Testament, können aber auch in jedem anderen Testament verfügt werden. Der Vorerbe wird gewissermaßen zum Verwalter des Nachlasses, der später – nach dem Tod des Vorerben oder zu einem bestimmten Termin – an den Nacherben übergeht.

Erbvertrag und Testament - Die Unterschiede

Erbvertrag und Testament (Unterschiede): Erbverträge sind bindend. Sie werden zwischen zwei oder mehreren Personen (dem Erblasser und dem/den Begünstigten) abgeschlossen und können nachträglich nur geändert werden, wenn alle Parteien einverstanden sind oder das Recht auf Änderungen von vornherein im Erbvertrag vereinbart wird. Wir zeigen Ihnen die Unterschiede zwischen Erbvertrag und Testament auf.

Der Testamentsvollstrecker - Aufgaben, Pflichten und Vergütung

Der Testamentsvollstrecker: Aufgabe und Pflicht des Testamentsvollstreckers ist in erster Linie, den Letzen Willen des Erblassers umzusetzen und den Nachlass zu verteilen. Sinn macht ein Testamentsvollstrecker vor allem bei umfangreichen oder überschuldeten Nachlässen.

Das Testmanet anfechten und Gründe für die Anfechtung

Testament anfechten: Möglich ist es, ein Testament anzufechten, unter anderem, wenn man davon ausgehen muss, dass der Erblasser sich verschrieben hat oder sich der Tragweite der Entscheidung nicht bewusst war. Das Problem ist, diese Fehler gegenüber dem Nachlassgericht nachzuweisen. In dieser Kategorie erfahren Sie die wichtigsten Gründe für die Testament Anfechtung.

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