Schenkung statt Erbe - Inhaltsübersicht

Mit einer Schenkung kann das Vermögen schon vor dem Tod an die Nachkommen bzw. Erben übertragen werden. Der Vorteil: Man hat es selbst in der Hand, wer was bekommt, und kann persönlich sicherstellen, dass ein Haus oder Gemälde an die Tochter geht und der Sohn den geliebten Oldtimer erhält. Die Möglichkeit, im Rahmen einer Schenkung frei zu walten, wird vom Gesetzgeber allerdings beschnitten. Das ist immer dann der Fall, wenn es sich nicht um eine gutwillige Schenkung handelt, sondern von einer böswilligen Schenkung ausgegangen werden muss, die spätestens im Erbfall für Wirbel sorgen kann:

Die gutwillige Schenkung und böswillige Schenkung

In der Regel handelt es sich bei lebzeitigen Verfügungen um gutwillige Schenkungen, die nicht zum Nachteil anderer Erbberechtigter gedacht sind. Wird das Vermögen kurz vor dem Tod des Erblassers verschenkt, greifen zudem gesetzliche Regeln, mit denen Pflichtteilsberechtigte vor Benachteiligungen geschützt werden. Sofern die Schenkung innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall vorgenommen wurde, besteht ein Ergänzungsanspruch. Das heißt, die Schenkung wird anteilig – abhängig davon, wie lange sie zurückliegt – dem Nachlass zugeschlagen, wodurch sich der Pflichtteil erhöht. Wurde das Vermögen hingegen bewusst verschenkt, um das spätere Erbe der Vertragserben zu mindern bzw. zu beeinträchtigen, liegt eine böswillige Schenkung vor. Dagegen kann innerhalb von drei Jahren nach dem Erbfall vorgegangen werden. Allerdings ist der Nachweis relativ schwer zu erbringen. Wenn der Einwand erfolgreich war, muss das Geschenk zurückgegeben werden.

Schenkung statt Erbe - Die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ)

Viele Fragen müssen im Voreld geklärt werden, bevor man beginnen sollte über eine Schenkung nachzudenken. In unserer FAQ zu diesem Thema möchten wir versuchen die am häufigsten gestellten Fragen zur Schenkung im Bezug auf das Erbe aufzuklären.

Die Schenkungssteuer

Schenkungssteuer: Auch bei einer Schenkung kommt man um das Thema Steuern nicht umhin. Die Schenkung muss dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten angezeigt werden. Für die Steuerklärung bleibt anschließend mindestens ein Monat Zeit. Die Höhe der Schenkungssteuer richtet sich nach dem Wert der Schenkung, dem Freibetrag und der Steuerklasse.

Die Schenkungssteuererklärung

Schenkungssteuererklärung: Nach einer Schenkung müssen sich Beschenkter und/oder Schenker ihrerseits an das Finanzamt wenden und die Behörde über die Schenkung sowie alle Schenkungen der zurückliegenden zehn Jahren informieren. Die Steuer aus der Schenkungssteuererklärung kann auch von der Person gezahlt werden, die eine Schenkung vorgenommen hat.

Die Schenkungssteuer Höhe und der Schenkeungssteuer Freibetrag

Höhe der Schenkungssteuer und Freibeträge: Für die Höhe der Schenkungssteuer sind der Wert der Schenkung abzüglich des Freibetrag – sprich der steuerpflichtige Erwerb – und die Steuerklasse des Beschenkten ausschlaggebend. Der Freibetrag ergibt sich aus dem Verhältnis von Beschenktem zu Schenkendem.

Die Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe

Auswirkungen vorzeitiger Schenkungen auf das Erbe: Schenkungen wirken sich unter Umständen auf das spätere Erbe aus. Um die Pflichtteilsberechtigten vor Nachteilen zu schützen, haben sie gegebenenfalls einen Ergänzungsanspruch, wenn die Schenkung nicht mehr als zehn Jahre zurückliegt.

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