Der Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch - Inhalt

Ein länger schwelender Streit oder Ärger mit den Kindern und der Verwandtschaft hat schon so manchen Erblasser dazu veranlasst, einzelne Personen aus dem Testament zu streichen oder explizit zu enterben. Das ist sein gutes Recht, zumal jeder frei entscheiden kann, wer am Nachlass beteiligt werden soll und wer nicht. Allerdings lassen sich nicht sämtliche Ansprüche mit einem Federstreich auslöschen. Denn das deutsche Erbrecht sieht einen Pflichtteilsanspruch für nahe Angehörige vor. Dieser Anspruch auf den Pflichtteil erfüllt eine Schutzfunktion, damit die Kinder und/oder der Ehegatte trotz Enterbung zumindest einen Teil des Erbes erhalten. Diesbezüglich gelten klare Regeln und Vorgaben, auf die wir in unserem Erbrecht Ratgeber zum Thema Pflichtteil näher eingehen. Folgende Themen werden im Folgenden ausführlich erläutert:

Im Detail erklären wir in unserem Erbrecht Ratgeber zum Pflichtteil und Pflichtteil Anspruch folgende Aspekte:

Pflichtteil und Pflichtteil Anspruch - Die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ)

Viele Fragen entstehen, wenn man sich mit dem Pflichtteil und dem Pflichtteilsanspruch im Erbrecht näher auseinandersetzen möchte. In unserer FAQ zu diesem Thema möchten wir versuchen die am häufigsten gestellten Fragen zum Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch aufzuklären.

Was ist der Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch

Was ist der Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch: Mit dem Pflichtteil schützt der Gesetzgeber die engsten Angehörigen davor, willkürlich vom Erbe ausgeschlossen zu werden. Damit handelt es sich beim Pflichtteil um einen gesetzlichen Erbanspruch, der eine Mindestbeteiligung am Nachlass vorsieht.

Wer hat einen Pflichtteilsanspruch - Pflichtteil Anspruch

Wer hat einen Pflichtteilsanspruch: Anspruch auf den Pflichtteil haben nur nahe Angehörige des Erblassers. Das sind zum einen die Abkömmlinge, also Kinder, Enkel, Ur-Enkel usw., der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, und – falls es keine Abkömmlinge gibt – die Eltern des Erblassers.

Pflichtteil des Ehegatten

Pflichtteil des Ehegatten: Auch Ehegatten haben bei Enterbung oder Nichterwähnung im Testament einen Anspruch auf den Pflichtteil. Hier kommt es in erster Linie auf den Güterstand und die Erbquote an, die über das Ehegattenerbrecht geregelt wird.

Pflichtteil unehelicher Kinder

Pflichtteil unehelicher Kinder: Uneheliche Kinder können erst seit Kurzem ihr Recht auf den Pflichtteil geltend machen. Es bedurfte einiger Gesetzesänderungen, damit uneheliche und eheliche Kinder im Erbfall die gleichen Rechte haben.

Pflichtteil Anspruch bei Enterbung

Pflichtteil Anspruch bei Enterbung: Nach der Enterbung ist zu klären, ob für die enterbte Person ein Anspruch auf den Pflichtteil am Erbe besteht. In diesem Kapitel klären wir den Personenkreis mit Anspruch auf den Pflichtteil und wie der Erblasser jemanden enterben kann.

Pflichtteil Berechnung und Höhe des Pflichtteils

Pflichtteil Berechnung und Höhe des Pflichtteils: Wie hoch der Pflichtteil ist, richtet sich ausschließlich nach dem gesetzlichen Erbteil des Betroffenen. Pflichtteilberechtigte erhalten grundsätzlich 50 Prozent des Erbteils. Berechnungsgrundlage ist der Netto-Nachlasswert.

Pflichtteil entziehen und Pflichtteilsbeschränkung

Den Pflichtteil entziehen und Pflichtteilsbeschränkung: Erblasser haben nicht nur die Möglichkeit, Personen zu enterben oder gar nicht im Testament zu erwähnen. Sie können Angehörigen unter Umständen auch den Pflichtteil entziehen. Dazu müssen allerdings fest umrissene Umstände vorliegen, die der Gesetzgeber vorschreibt.

Höhe des Erbes und Wert des Nachlasses ermitteln

Höhe des Erbes und Wert des Nachlasses ermitteln: Da der Wert des Nachlasses ausschlaggebend für den Pflichtteil ist, können Pflichtteilsberechtigte von den Erben ein Nachlassverzeichnis verlangen. Über den Wert einzelner Objekte muss im Streitfall ein Gutachter entscheiden.

Welcher Erbe zahlt den Pflichtteil

Welcher Erbe zahlt den Pflichtteil: Pflichtteilsberechtigte müssen ihre Ansprüche gegenüber den Erben geltend machen. Das heißt: Die Erben sind Schuldner des Pflichtteils. Gläubiger ist der Pflichtteilsberechtigte.

Schuldner des Pflichtteils bei Erbengemeinschaft

Schuldner des Pflichtteils bei Erbengemeinschaften: Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, haftet jeder einzelne Miterbe für den Pflichtteil. Der Pflichtteilsberechtigte kann seinerseits frei entscheiden, an welchen der Miterben er sich wendet.

Verjährung des Pflichtteils

Verjährung des Pflichtteils: Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch nach drei Jahren. Gleiches gilt für den Pflichtteilsergänzungsanspruch sowie den Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegenüber den Erben.

Weitere Begünstigte neben Pflichtteilsberechtigten

Weitere Begünstigte neben den Pflichtteilsberechtigten: Neben den Personen, die ein Anrecht auf den Pflichtteil haben, können auch weitere Personen begünstigt sein, zum Beispiel über ein Vermächtnis, eine Schenkung oder über Wohn- und Nießbrauchsrechte.

Noch Fragen zum Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch? Nutzen Sie unser Erbrecht Forum

Sollte Ihre Frage zum Thema Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch noch nicht durch diese Beiträge geklärt sein, so wenden Sie sich doch an unser Erbrecht-Forum! Dort können Sie sich kostenlos registrieren und Ihre Frage zum Thema Pflichtteil und Pflichtteil Anspruch in der Kategorie "Erbschaft und Erbe" stellen!

Hier geht es zum Erbrecht Forum: Erbrecht Forum »

Günstige Beratung durch einen Erbrecht Rechtsanwalt

Ihr Sachverhalt zum Thema Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch kann durch diese Informationsseiten und das Erbschaft und Erbe Forum nicht gelöst werden? Dann nutzen Sie unsere Onlineberatung für Erbrecht. Fordern Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine professionelle anwaltliche Beratung per E-Mail an!

Kostenloses Angebot per E-Mail von einem Erbrecht Anwalt einholen »