Erbrecht - Informationen
Testament Muster
Schenkung
Erbrecht Forum
Erbschaftssteuergesetz
Erbrecht Rechtsberatung
Weitere Informationen
Pflichtteil entziehen und Pflichtteilsbeschränkung
Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch
Inhalt: Pflichtteil entziehen und Pflichtteilsbeschränkung
Den Pflichtteil entziehen
Der Pflichtteil stellt für Angehörige, die enterbt oder im Testament nicht berücksichtigt wurden, die letzte Chance dar, doch noch am Erbe beteiligt zu werden. Der Gesetzgeber sieht den Pflichtteil in dem Sinne als Schutzfunktion, erkennt aber durchaus an, dass es auch gute oder vielmehr triftige Gründe dafür gibt, bestimmten Personen nicht nur das Erbe, sondern auch den Pflichtteil zu entziehen. Unter Umständen geht ein eigentlich Pflichtteilsberechtigter dann ganz leer aus.Gründe für einen Pflichtteilsentzug
Diese Umstände sind per Gesetz klar definiert und lassen keinerlei Spielraum. Der Pflichtteil kann gemäß der Paragrafen 2333 bis 2335 des Bürgerlichen Gesetzbuches entzogen werden, wenn die betreffende Person- versucht hat, den Erblasser oder einen engen Angehörigen des Erblassers zu ermorden,
- ihr schwere körperliche Misshandlungen am Erblasser oder der Familie des Erblassers vorgeworfen werden,
- andere Verbrechen oder schwere und vorsätzliche Vergehen zur Last gelegt werden, die mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung oder einer Anordnung zur Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt geahndet wurden,
- oder die Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser böswillig verletzt wurde.
Wie entzieht man den Pflichtteil?
Erblasser, die einem Angehörigen den Pflichtteil entziehen möchte, müssen im Testament oder im Erbvertrag die Entziehung explizit und unmissverständlich anordnen. Dazu müssen die Person und der Grund für den Pflichtteilsentzug genannt werden. Da die Person, deren Pflichtteil entzogen wird, die Möglichkeit hat, von einem Gericht feststellen zu lassen, ob die Anordnung des Pflichtteilentzugs rechtswirksam ist, sollte sehr genau darauf geachtet werden, wie das Testament bzw. die entsprechende Passage formuliert wird.Die Beschränkung des Pflichtteils
Statt den Pflichtteil ganz zu entziehen, kann der Erblasser auch zum Mittel der Pflichtteilsbeschränkung greifen. Möglich ist dieser Schritt, wenn der Pflichtteilsberechtigte überschuldet ist und durch den Pflichtteil seine eigenen Einkünfte gefährden würden oder wenn die Person bereits im fortgeschrittenen Stadium unter Verschwendungssucht leidet. Als riskant gilt hingegen die Option, durch Schenkungen den Pflichtteil zu minimieren. Denn alle Schenkungen der vergangenen zehn Jahre müssen dem Nachlass prozentual hinzugerechnet werden – im Jahr ersten Jahr zu 100 Prozent, im zweiten Jahr um 90 Prozent usw. Ausgenommen davon sind nur Anstandsschenkungen.Noch Fragen? Nutzen Sie unser Erbrecht Forum
Sollte Ihre Frage zum Thema Pflichtteil, Pflichtteilsanspruch und den oben aufgeführten Themen noch nicht durch diese Beiträge geklärt sein, wenden Sie sich doch einfach an unser Erbrecht-Forum! Dort können Sie sich kostenlos registrieren und Ihre Frage zum Pflichtteil in der Kategorie "Erbschaft und Erbe" stellen!Hier geht es zum Erbrecht Forum: Erbrecht Forum »
Günstige Rechtsberatung durch Erbrecht Anwalt
Ihr Sachverhalt zum Thema Pflichtteil und Pflichtteil Anspruch kann durch diese Informationsseiten und das Erbrecht Forum nicht gelöst werden? Dann nutzen Sie unsere Onlineberatung für Erbrecht. Fordern Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine professionelle anwaltliche Beratung per E-Mail an!Kostenloses Angebot per E-Mail von einem Erbrecht Anwalt einholen »
Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch - weitere Informationen
- Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch - Überblick
- Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch - Fragen und Antworten
- Was ist der Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch
- Wer hat einen Pflichtteilsanspruch - Pflichtteil Anspruch
- Pflichtteil des Ehegatten
- Pflichtteil unehelicher Kinder
- Pflichtteil Anspruch bei Enterbung
- Pflichtteil Berechnung und Höhe des Pflichtteils
- Pflichtteil entziehen und Pflichtteilsbeschränkung
- Höhe des Erbes und Wert des Nachlasses ermitteln
- Welcher Erbe zahlt den Pflichtteil
- Schuldner des Pflichtteils bei Erbengemeinschaft
- Verjährung des Pflichtteil - Verjährung
- Weitere Begünstigte neben Pflichtteilsberechtigten