Pflichtteil Berechnung und Höhe des Pflichtteils

Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch

Pflichtteil Berechnung und Höhe des Pflichtteils

Wenn man schon nicht im Testament bedacht oder enterbt wurde, möchte man verständlicherweise zumindest wissen, wie hoch der Pflichtteil ist. Dieser vom Gesetzgeber geschaffene Schutzmechanismus folgt dabei sowohl beim Pflichtteilsanspruch als auch bei der Höhe des Pflichtteils klaren Regeln. Grundsätzlich gilt, immer bezogen auf den Nettowert des Nachlasses:

Pflichtteil Höhe:

Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Pflichtteil Berechnung: Der Nachlasswert

Ausschlaggebend für den Pflichtteil ist damit neben dem gesetzlichen Erbteil vor allem der Nachlasswert. Diese Bezugsgröße birgt das meiste Streitpotenzial. Denn letztlich muss jeder Gegenstand, vom einfachen Hocker bis hin zu Immobilien, Grundbesitz und Unternehmen, Stück für Stück bewertet werden, um einen Gesamtbetrag zu erhalten. Entbrennt dabei ein Streit zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten über den Wert einzelner Objekte, was insbesondere bei Häusern oder anderen Wertobjekten wie Gemälden immer wieder vorkommt, entstehen unter Umständen zusätzliche Kosten. Dann bleibt nur der Weg über einen Sachverständigen, um einen objektiven Wert zu erhalten. Damit tun sich beide Parteien keinen Gefallen. Besser wäre es, einen gemeinsamen Nenner zu finden. Schließlich werden die Kosten für die Nachlassbewertung vom Nachlasswert abgezogen.

Pflichtteil Berechnung: Abzug von Ausgaben vom Nachlasswert

Das gilt auch für eine Reihe anderer Ausgaben: die Bestattungskosten, die Verbindlichkeiten – also Schulden – des Erblassers, die Verwaltung, Sicherung, Verwaltung und Absonderung des Nachlasses, den Zugewinnausgleich, das Aufgebotsverfahren und das Inventarverzeichnis. Nicht auf den Brutto-Nachlasswert angerechnet werden dürfen Vermächtnisse und Auflagen, die Kosten für den Testamentsvollstrecker, Auszahlungen gegenüber Erbersatzberechtigten, die Befriedigung von Pflichtteilsansprüchen, die Erbschaftssteuer und der Übergangsunterhalt für Familienangehörige (der sogenannte Dreißigste).

Beispiele für die Höhe - Pflichtteil berechnen

Um die Berechnung des Pflichtteils ein wenig zu verdeutlichen, hier einige Beispiele:

Pflichtteil berechnen bei Ehegatten

Lebte ein Ehepaar in Gütertrennung, hätte der Ehepartner bei zwei Kindern regulär – entsprechend dem gesetzlichen Erbteil – Anspruch auf ein Drittel des Nachlasses. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte dieses Drittels, also ein Sechstel.

Pflichtteil berechnen bei Kindern

Hat der Erblasser zwei Kinder, beträgt der gesetzliche Erbteil jeweils 50 Prozent. Daraus ergibt sich ein Pflichtteil von 25 Prozent, sollte eines der Kinder enterbt worden sein. Trotz Enterbung erhielte der Sohn oder die Tochter ein Viertel des Vermögens.

Besonderheit: Pflichtteil Berechnung bei Restpflichtteil

Eine Besonderheit: Hinterlässt ein Vater seinem Sohn und der Tochter insgesamt 200.000 Euro, wobei er dem Sohn testamentarisch 175.000 Euro und der Tochter nur 25.000 Euro zuspricht, ergibt sich ein Restpflichtteil für die Tochter. Normalerweise hätte sie Anspruch auf die Hälfte des Vermögens, also 100.000 Euro. Der Pflichtteil entspräche damit 50.000 Euro. Das heißt: Die Tochter kann von ihrem Bruder einen Restpflichtteil verlangen, der in dem Fall 25.000 Euro beträgt (50.000 Euro abzüglich des Erbes).

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