Nachlassverwalter

Der Nachlassverwalter

Nicht jede Erbschaft geht mit einem kleinen Vermögen einher. Bisweilen entpuppt sich ein Nachlass auch als Schuldenberg, für den die Erben geradestehen müssen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann im schlimmsten Fall auch den finanziellen Ruin bedeuten. Denn jeder Erbe haftet mit seinem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten des Erblassers. Dieses Szenario lässt sich vermeiden, wenn beim Amtsgericht umgehend ein Antrag auf Nachlassverwaltung gestellt wird und sich fortan ein Nachlassverwalter um die Abwicklung der Schulden kümmert. Sinn macht dieser Schritt auch, wenn die Erbschaft zu unübersichtlich ist.

Den Nachlassverwalter beantragen

Beantragt werden kann die Nachlassverwaltung zum einen durch die Erben, wenn sie nicht sicher sind, dass der Nachlass zur Deckung der Schulden reicht. Sie müssen sich dazu an das Nachlassgericht wenden. Sollten falsche Angaben gemacht und/oder Vermögenswerte unvollständig aufgeführt werden, schneidet man sich ins eigene Fleisch. Der Schutz des Privatvermögens, der eigentlich durch die Nachlassverwaltung erreicht werden sollte, erlischt.
Auf der anderen Seite können auch Nachlassgläubiger auf einen Nachlassverwalter bestehen und beim Amtsgericht vorstellig werden. Gläubiger stellen damit sicher, dass der Nachlass auch tatsächlich zur Tilgung der Schulden genutzt und nicht sinnlos verprasst wird. Die dritte Option: Der Erblasser ordnet zu Lebzeiten selbst an, dass sich ein Nachlassverwalter um den Nachlass kümmert, was insbesondere bei Erbengemeinschaften häufiger vorkommt.

Die Haftung mit Privatvermögen trotz Nachlassverwalter

Die Erben können trotz Nachlassverwalter mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden, wenn bzgl. der Vermögenswerte falsche Angaben gemacht werden!

Die Aufgaben des Nachlassverwalters

Dem Nachlassverwalter fällt eine ganze Reihe an Aufgaben zu. Der wichtigste Aspekt, insbesondere aus Sicht der Gläubiger: Er sichert die Erbmasse und verwaltet den Nachlass. Erst, wenn der Nachlass geordnet ist, werden die Gläubiger bezahlt und die Erbschaftssteuer entrichtet. Bleibt nach Begleichung der Schulden noch ein Restbetrag über, wird die nunmehr schuldenfreie Erbmasse unter den Erben aufgeteilt. Falls der Nachlass nicht ausreicht, um alle Forderungen zu begleichen, kann der Nachlassverwalter ein Nachlassinsolvenzverfahren einleiten. Bei allen Schritten ist der Nachlassverwalter sowohl den Erben als auch dem Gericht gegenüber auskunftspflichtig. Um sicherzustellen, dass mögliche Fehler nicht zulasten der Erben(-Gemeinschaft) gehen, haftet der Verwalter für jedweden Schaden.

Vergütung des Nachlassverwalters (Kosten)

Obwohl Nachlassverwalter eine sehr anspruchsvolle Arbeit leisten, gibt es keine klaren und verbindlichen Regelungen zur Vergütung. Der Gesetzgeber spricht lediglich von einer „angemessenen“ Bezahlung, lässt aber offen, was als angemessen gilt. Daher wird häufig auf Tabellen zurückgegriffen (Neue Rheinische und Möhring´sche Tabelle), die für Testamentsvollstrecker erarbeitet wurden. Sie geben die Vergütung des Nachlassverwalters in Prozent des Nachlasswertes an.

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