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Nachlassgericht
Inhalt: Nachlassgericht
Das Nachlassgericht
Das Nachlassgericht, in der Regel eine Abteilung des Amtsgerichtes, stellt in der Bundesrepublik Deutschland die wichtigste Instanz in allen Belangen und Fragen rund um das Erbrecht dar, von der Verwahrung des Testaments über die Sicherung des Nachlasses bis hin zur Testamentseröffnung. Die Zuständigkeiten des Nachlassgerichtes und seine Aufgaben werden explizit über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) definiert. Ansprechpartner ist das Amtsgericht am Wohnort des Erblassers.Aufgaben und Funktion des Nachlassgerichtes
Die wichtigste Aufgabe des Nachlassgerichtes ist es, Erbscheine zu erteilen. Darüber hinaus kommt dem Gericht eine Vielzahl weiterer Funktionen zu:- es nimmt Testamente entgegen,
- verwahrt Testamente,
- gibt Testamente zurück,
- eröffnet Testamente,
- nimmt Anträge auf Erbscheine sowie Erklärungen zur Ausschlagung eines Erbes entgegen und beurkundet sie,
- erteilt Testamentsvollstreckerzeugnisse,
- stellt das Erbrecht des Staates fest, sofern zwar ein Nachlass, aber kein Erbe ermittelt wird,
- sichert den Nachlass,
- und ermittelt die Erben, falls die Erbfolge nicht geklärt ist und es sich um einen wertvollen Nachlass handelt.
Wenn es allerdings darum geht, ein Testament aufzusetzen, das Erbe zu teilen, die Zusammensetzung des Nachlasses zu ermitteln oder eine Rechtsberatung gewünscht wird, ist das Nachlassgericht nicht zuständig.
Die Sicherung des Nachlasses
Der Aufgabenkatalog, den der Gesetzgeber für die Nachlassgerichte erarbeitet hat, sieht mit der Sicherung des Nachlasses auch eine gewisse Fürsorgepflicht vor. Das Gericht greift allerdings nur dann sichernd ein, wenn der Nachlass anderenfalls Schaden nehmen könnte. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Unbefugte auf das Erbe zugreifen, es unter den Erbberechtigten zum Streit kommt oder geklärt werden muss, wer überhaupt erbberechtigt ist. Für diese Aufgabe stehen den Nachlassgerichten mehrere Optionen offen, angefangen bei der Anordnung, eine Wohnung bzw. ein Haus zu versiegeln, über die Verwahrung von Wertsachen und den Verkauf verderblicher Waren bis hin zur Einsetzung eines Nachlasspflegers.Die Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht
Sind alle Fragen geklärt, erfolgt mit der Testamentseröffnung der letzte Schritt. Das setzt voraus, dass ein Testament beim Nachlassgericht hinterlegt oder abgegeben wurde. Wer absichtlich ein Testament unterschlägt oder zurückhält, macht sich übrigens strafbar. Zur Eröffnung werden vom Nachlassgericht neben den gesetzlichen Erben alle Personen eingeladen, die vom Erblasser bedacht wurden. Der Termin muss nicht zwangsläufig wahrgenommen werden. In dem Fall informiert das Gericht die Erben über die entsprechende Passage im Testament. Bei der Testamentseröffnung selbst wird das Testament verlesen und besteht die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen und/oder eine beglaubigte Abschrift des Letzten Willens zu erhalten.Noch Fragen? Nutzen Sie unser Erbrecht Forum
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