Erbschein, Nachlassgericht, Erbe ausschlagen, Nachlassverwalter


Erbschein, Nachlassgericht, Erbe ausschlagen und Nachlassverwalter - Einführung

Eine Erbschaft ist häufig mit einem gewissen Aufwand verbunden. Statt einfach nur einen Scheck entgegenzunehmen, muss der Nachlass gesichtet werden. Es gilt Verbindlichkeiten des Erblassers aus der Welt zu räumen, die geerbten Schulden zu begleichen und sich mit Banken, Versicherungen und möglicherweise auch den Miterben auseinanderzusetzen. Keine leichte Aufgabe, insbesondere wenn der Nachlass sehr groß und unübersichtlich ist oder nur aus Schulden besteht.

Wer sich gar nicht erst mit dem Erbe befassen und Problemen aus dem Weg gehen möchte, kann das Erbe auch schlichtweg ausschlagen. Eine andere Alternative wäre, die Aufgaben an einen Nachlassverwalter zu delegieren. Das ist allerdings nur möglich, wenn Schulden im Spiel sind. Wagt man sich selbst daran, den Nachlass zu organisieren, führt in der Regel kein Weg am zuständigen Nachlassgericht vorbei. Hier wird der Erbschein ausgestellt, ohne den es keinen Zugriff auf Konten, Depots und Lebensversicherungen gibt.

Auf folgende Teilaspekte gehen wir in diesem Erbrecht Ratgeber näher ein:

Erbschein, Nachlassgericht, Erbe ausschlagen und Nachlassverwalter - Die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ)

Viele Fragen entstehen, wenn man sich mit den Themen Erbschein, Nachlassgericht, Erbe ausschlagen und Nachlassverwalter auseinandersetzen will. In unserer FAQ zu diesen Themen möchten wir versuchen die am häufigsten gestellten Fragen zu Erbschein, Nachlassgericht, Erbe ausschlagen und Nachlassverwalter aufzuklären.

Der Erbschein

Erbschein: Sobald eine Person verstirbt, wird das Konto seitens der Bank gesperrt. Um Zugriff auf das Guthaben zu erhalten, bedarf es entweder einer Kontovollmacht oder aber eines Erbscheins. Ausgestellt wird die Urkunde auf Antrag vom zuständigen Amtsgericht.

Das Nachlassgericht

Nachlassgericht: Das Nachlassgericht übernimmt gleich eine ganze Reihe an Aufgaben. Zum einen verwahrt das Nachlassgericht Testamente. Zum anderen kümmert es sich um die Testamentseröffnung. Zudem ist es Ansprechpartner, wenn es um den Erbschein oder die Erbausschlagung geht.

Das Erbe ausschlagen und das Erbe ablehnen

Erbe ausschlagen und ablehnen: Um nicht Gefahr zu laufen, mit dem privaten Vermögen für die Schulden aus einer Erbschaft zu haften, kann ein Erbe ausgeschlagen werden. Wer das Erbe nicht antreten möchte, muss die Ausschlagung beim Nachlassgericht zu Protokoll geben und verliert damit jeden Anspruch auf das Erbe.

Der Nachlassverwalter

Nachlassverwalter: Ein Nachlassverwalter kann berufen werden, wenn die Erben befürchten, dass der Nachlass überschuldet ist. Der Verwalter sichtet den Nachlass, zahlt die Gläubiger aus und verteilt einen möglichen Überschuss an die Erben. Auch die Gläubiger und der Erblasser können darauf bestehen, dass ein Nachlassverwalter eingesetzt wird.

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