Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)

und Schenkungssteuergesetz

Steuerfestsetzung und Erhebung

§ 27 ErbStG Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens

(1) Fällt Personen der Steuerklasse I von Todes wegen Vermögen an, das in den letzten zehn Jahren vor dem Erwerb bereits von Personen dieser Steuerklasse erworben worden ist und für das nach diesem Gesetz eine Steuer zu erheben war, ermäßigt sich der auf dieses Vermögen entfallende Steuerbetrag vorbehaltlich des Absatzes 3 wie folgt:

um ...
Pozent
wenn zwischen den beiden Zeitpunkten
der Entstehung der Steuer liegen
50 % nicht mehr als ein Jahr
45 % mehr als 1 Jahr, aber nicht mehr als 2 Jahre
40 % mehr als 2 Jahre, aber nicht mehr als 3 Jahre
35 % mehr als 3 Jahre, aber nicht mehr als 4 Jahre
30 % mehr als 4 Jahre, aber nicht mehr als 5 Jahre
25 % mehr als 5 Jahre, aber nicht mehr als 6 Jahre
20 % mehr als 6 Jahre, aber nicht mehr als 8 Jahre
10 % mehr als 8 Jahre, aber nicht mehr als 10 Jahre

(2) Zur Ermittlung des Steuerbetrags, der auf das begünstigte Vermögen entfällt, ist die Steuer für den Gesamterwerb in dem Verhältnis aufzuteilen, in dem der Wert des begünstigten Vermögens zu dem Wert des steuerpflichtigen Gesamterwerbs ohne Abzug des dem Erwerber zustehenden Freibetrags steht.

(3) Die Ermäßigung nach Absatz 1 darf den Betrag nicht überschreiten, der sich bei Anwendung der in Absatz 1 genannten Prozentsätze auf die Steuer ergibt, die der Vorerwerber für den Erwerb desselben Vermögens entrichtet hat.

Noch Fragen? Nutzen Sie unser Erbrecht Forum

Sollte Ihre Frage zum Thema Erbschaftssteuer (Erbschaftsteuer) oder Schenkungssteuer noch nicht durch diesen Beitrag geklärt sein, so wenden Sie sich doch an unser Erbrecht-Forum! Dort können Sie sich kostenlos registrieren und Ihre Frage zum Thema Erbschaftssteuer (Erbschaftsteuer) in der Kategorie "Erbschaftssteuer (Erbschaftsteuer)" oder "Schenkung" stellen!

Hier geht es zum Erbschaftssteuer Forum: Erbschaftssteuer Forum »

Günstige Beratung durch einen Erbrecht Rechtsanwalt

Ihr Sachverhalt zum Thema Erbschaftssteuer (Erbschaftsteuer) oder Schenkungssteuer kann durch diese Informationsseiten und das Erbrecht Forum nicht gelöst werden? Dann nutzen Sie unsere Onlineberatung für Erbrecht. Fordern Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine professionelle anwaltliche Beratung per E-Mail an!

Kostenloses Angebot per E-Mail von einem Erbrecht Anwalt einholen »

Steuerfestsetzung und Erhebung - Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)



Sie brauchen einen Rat vom Anwalt?