Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)

und Schenkungssteuergesetz

Berechnung der Steuer

§ 18 ErbStG Mitgliederbeiträge

Beiträge an Personenvereinigungen, die nicht lediglich die Förderung ihrer Mitglieder zum Zweck haben, sind steuerfrei, soweit die von einem Mitglied im Kalenderjahr der Vereinigung geleisteten Beiträge 300 Euro nicht übersteigen. § 13 ErbStG Abs. 1 Nr. 16 und 18 bleibt unberührt.

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