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Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
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Für die Wertermittlung ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend.Noch Fragen? Nutzen Sie unser Erbrecht Forum
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Wertermittlung - Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
- Erbschaftssteuergesetz und Schenkungssteuergesetz - ErbStG
- § 10 ErbStG Steuerpflichtiger Erwerb
- § 11 ErbStG Bewertungsstichtag
- § 12 ErbStG Bewertung
- § 13 ErbStG Steuerbefreiungen
- § 13a ErbStG Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
- § 13b ErbStG Begünstigtes Vermögen
- § 13c ErbStG Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke