Erbschaftssteuergesetz - § 1 bis § 39 ErbStG

(Schenkungssteuergesetz)

Inhaltsübersicht

(1) - Steuerpflicht - § 1 ErbStG bis § 9 ErbStG
(2) - Wertermittlung - § 10 ErbStG bis § 13c ErbStG
(3) - Berechnung der Steuer - § 14 ErbStG bis § 19a ErbStG
(4) - Steuerfestsetzung und Erhebung - § 20 ErbStG bis § 35 ErbStG
(5) - Ermächtigungs- und Schlussvorschriften - § 36 ErbStG bis § 39 ErbStG

Erbschaftssteuergesetz und Schenkungssteuergesetz (ErbStG)

Vollständiger Gesetzestext und Übersicht über die Paragraphen 1 ErbStG bis 39 ErbStG

Steuerpflicht - Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)

Wertermittlung - Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)

Berechnung der Steuer - Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)

Steuerfestsetzung und Erhebung - Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)

Ermächtigungs- und Schlussvorschriften - Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)

  • § 36 ErbStG Ermächtigungen
  • § 37 ErbStG Anwendung des Gesetzes
  • § 37a ErbStG Sondervorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
  • § 38 ErbStG (weggefallen)
  • § 39 ErbStG (weggefallen)

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