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Erbschaftssteuergesetz - § 1 bis § 39 ErbStG
(Schenkungssteuergesetz)
Inhaltsübersicht
(1) - Steuerpflicht - § 1 ErbStG bis § 9 ErbStG(2) - Wertermittlung - § 10 ErbStG bis § 13c ErbStG
(3) - Berechnung der Steuer - § 14 ErbStG bis § 19a ErbStG
(4) - Steuerfestsetzung und Erhebung - § 20 ErbStG bis § 35 ErbStG
(5) - Ermächtigungs- und Schlussvorschriften - § 36 ErbStG bis § 39 ErbStG
Erbschaftssteuergesetz und Schenkungssteuergesetz (ErbStG)
Vollständiger Gesetzestext und Übersicht über die Paragraphen 1 ErbStG bis 39 ErbStG
Steuerpflicht - Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
- § 1 ErbStG Steuerpflichtige Vorgänge
- § 2 ErbStG Persönliche Steuerpflicht
- § 3 ErbStG Erwerb von Todes wegen
- § 4 ErbStG Fortgesetzte Gütergemeinschaft
- § 5 ErbStG Zugewinngemeinschaft
- § 6 ErbStG Vor- und Nacherbschaft
- § 7 ErbStG Schenkungen unter Lebenden
- § 8 ErbStG Zweckzuwendungen
- § 9 ErbStG Entstehung der Steuer
Wertermittlung - Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
- § 10 ErbStG Steuerpflichtiger Erwerb
- § 11 ErbStG Bewertungsstichtag
- § 12 ErbStG Bewertung
- § 13 ErbStG Steuerbefreiungen
- § 13a ErbStG Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
- § 13b ErbStG Begünstigtes Vermögen
- § 13c ErbStG Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
Berechnung der Steuer - Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
- § 14 ErbStG Berücksichtigung früherer Erwerbe
- § 15 ErbStG Steuerklassen
- § 16 ErbStG Freibeträge
- § 17 ErbStG Besonderer Versorgungsfreibetrag
- § 18 ErbStG Mitgliederbeiträge
- § 19 ErbStG Steuersätze
- § 19a ErbStG Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Steuerfestsetzung und Erhebung - Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
- § 20 ErbStG Steuerschuldner
- § 21 ErbStG Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer
- § 22 ErbStG Kleinbetragsgrenze
- § 23 ErbStG Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen
- § 24 ErbStG Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4
- § 25 ErbStG (weggefallen)
- § 26 ErbStG Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins
- § 27 ErbStG Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens
- § 28 ErbStG Stundung
- § 29 ErbStG Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen
- § 30 ErbStG Anzeige des Erwerbs
- § 31 ErbStG Steuererklärung
- § 32 ErbStG Bekanntgabe des Steuerbescheides an Vertreter
- § 33 ErbStG Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen
- § 34 ErbStG Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare
- § 35 ErbStG Örtliche Zuständigkeit
Ermächtigungs- und Schlussvorschriften - Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
- § 36 ErbStG Ermächtigungen
- § 37 ErbStG Anwendung des Gesetzes
- § 37a ErbStG Sondervorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
- § 38 ErbStG (weggefallen)
- § 39 ErbStG (weggefallen)
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