Erbschaftsteuererklärung (Erbschaftssteuererklärung)

Erbschaftssteuer

Die Erbschaftsteuererklärung

Jedes Erbe ist steuerpflichtig. Ob die Erbschaftssteuer erhoben wird oder nicht, richtet sich dann in erster Linie nach dem Wert des Erbes. Konkret wird der steuerpflichtige Erwerb, also das Erbe abzüglich möglicher Kosten und des Freibetrages, zur Steuerberechnung herangezogen. Damit das Finanzamt überhaupt aktiv werden kann, muss eine Erbschaftssteuer-Erklärung abgegeben werden. Meldet sich das Finanzamt nicht von sich aus, weil es von anderer Stelle über den Nachlass informiert wurde, sind die Erben ihrerseits verpflichtet, die Erbschaft anzuzeigen.

Fristen und Angaben in der Erbschaftsteuererklärung

Grundsätzlich setzt die Steuerpflicht mit dem Tod des Erblassers ein. Erben haben allerdings drei Monate Zeit, sich an das Finanzamt zu wenden und mitzuteilen, das und was sie geerbt haben. Dazu gibt es beim Finanzamt spezielle Formulare. Die Erbschaftsteuererklärung umfasst unter anderem ein Verzeichnis, in das sämtliche Wertgegenstände aus der Erbschaft eingetragen werden müssen. Anhand dieser Informationen ermittelt das Finanzamt den Wert des Nachlasses. Sich nicht bei der Behörde zu melden, um die Steuer zu umgehen, macht keinen Sinn. Durch die Zusammenarbeit mit anderen Behörden sowie der Pflicht von Banken und Versicherungen, über einen Erbfall zu informieren, meldet sich das Finanzamt in den meisten Fällen ohnehin. Manchmal dauert es nur etwas länger.

Immobilien in der Erbschaftsteuererklärung

Gehören Immobilien zum Nachlass, sieht das Erbschaftssteuerrecht mehrere Varianten vor. Handelt es sich um ein vermietetes Objekt oder wird die Immobilie von der Ehepartnerin bzw. dem Ehepartner oder den Kindern nicht (länger) selbst genutzt, unterliegt die Immobilie der Steuerpflicht. Der Wert wird mit dem aktuellen Verkehrswert angesetzt, dem Wert, der bei einem Verkauf erzielt werden kann, abzüglich zehn Prozent bei Mietobjekten. Für selbst genutzte Immobilien – Zweitwohnungen bleiben außen vor – greift bei Ehepartnern und Kindern eine Steuerbefreiung, vorausgesetzt sie wohnen nach dem Tod des Erblassers mindestens zehn Jahre in der Immobilie. Bei Kindern gilt darüber hinaus, dass die Steuer nur für maximal 200 Quadratmeter Wohnfläche erlassen wird.

Erbschaftsteuererklärung bei Erblasser oder Erbe im Ausland

Ist der Erblasser oder einer der Erben ausländischer Staatsangehöriger, kommt bei der Erbschaftssteuer unter Umständen auch internationales Recht zum Tragen. Wenn der Erblasser einen Wohnsitz in Deutschland hatte oder noch nicht länger als fünf Jahre im Ausland lebte, gilt er als Inländer und unterliegt der Nachlass der deutschen Erbschaftssteuer. Das gilt auch für Erben, die im Ausland leben. Wird hingegen im Ausland geerbt, gilt das jeweilige nationale Steuerrecht, zudem muss gegebenenfalls auch in Deutschland Erbschaftssteuer bezahlt werden. Um nicht doppelt belastet zu werden, besteht mit einigen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen. Da die steuerrechtlichen Aspekte bei einem Auslandserbe für Laien kaum durchschaubar sind, ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Steuerberater zu wenden, der Erfahrung mit derlei Vorgängen hat.

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