Die Erbschaftssteuer und Erbschaftsteuer - Inhalt

Die Erbschaftssteuer wurde zum 1. Januar 2009 reformiert und in den Folgejahren weiter überarbeitet. Die Ergebnisse der Reform haben Experten nur bedingt überzeugt. Auf der einen Seite hat der Gesetzgeber enge Verwandte, also Ehe- und mittlerweile auch Lebenspartner sowie Kinder, durch höhere Freibeträge entlastet. Auf der anderen Seite bergen die Neuregelungen insbesondere bei Immobilien und Betriebsvermögen nach wie vor Konfliktpotenzial.

Die Erbschaftsteuerreform

Zu den wichtigsten Eckdaten der Erbschaftssteuerreform aus dem Jahre 2009 gehört, dass die Freibeträge für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Enkel spürbar angehoben wurden. Ehegatten dürfen jetzt zum Beispiel einen Freibetrag von 500.000 Euro geltend machen. Vorher waren es nur 307.000 Euro. Pech haben Geschwister, Nichten, Neffen und generell weiter entfernte Verwandte. Sie müssen jetzt tiefer in die Tasche greifen, weil der Steuersatz angehoben wurde. In Steuerklasse III waren es bis 52.000 Euro vor der Reform 17 Prozent. Nach neuem Recht müssen bis 75.000 Euro 30 Prozent Steuern gezahlt werden. Weitere Änderungen: Für sämtliche Vermögensarten gilt bei der Berechnung der Steuer der jeweilige Marktpreis. Immobilien bleiben steuerfrei, wenn sie vom Ehegatten, dem Lebenspartner oder den Kindern (in dem Fall nur bis 200 Quadratmeter) zehn Jahre lang selbst genutzt werden. Bei Betriebsvermögen ist unter Umständen nur ein reduzierter Anteil zu versteuern oder das Erbe bleibt komplett steuerfrei.

Erbschaftssteuer - Die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ)

Viele Fragen entstehen, wenn man sich mit der Erbschaftssteuer (Erbschaftsteuer) auseinandersetzen möchte. In unserer FAQ zu diesem Thema möchten wir versuchen die am häufigsten gestellten Fragen zur Erbschaftssteuer und Erbschaftsteuer aufzuklären.

Die Erbschaftsteuererklärung

Erbschaftssteuer Erklärung: Wenn sich das Finanzamt nicht bei den Erben meldet, müssen die Erben aktiv werden und die Erbschaft anzeigen. Die Steuerpflicht beginnt mit dem Tod des Erblassers. Von diesem Zeitpunkt an bleiben drei Monate, eine Erbschaftssteuer Erklärung abzugeben.


Die Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge

Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge: In welcher Höhe das Finanzamt Erbschaftssteuern erhebt, richtet sich nach mehreren Faktoren. Entscheidend sind der Wert des Erbes und das verwandtschaftliche Verhältnis zum Erblasser, aus dem sich die Steuerklasse und der Freibetrag ergeben.

Die Erbschaftssteuer berechnen

Erbschaftssteuer berechnen: Die Berechnung der Erbschaftssteuer nimmt das Finanzamt vor. Berechnungsgrundlage ist der Wert des Nachlasses, den die Behörde anhand der Aufstellung in der Erbschaftssteuer-Erklärung ermittelt. Von diesem Betrag werden mögliche Kosten und der Freibetrag abgezogen. Unter dem Strich bleibt der steuerpflichtige Erwerb.

Zahlung, Schuldner und Fälligkeit der Erbschaftssteuer

Zahlung, Schuldner und Fälligkeit der Erbschaftssteuer: Bezahlt werden muss die Erbschaftssteuer immer vom Erben. Sobald das Finanzamt vom Erbfall erfährt oder das Erbe angezeigt wird, dauert es eine Zeit, bis der Steuerbescheid kommt. Die Frist zur Zahlung der Steuer beträgt mindestens einen Monat.

Die Erbschaftssteuer Zahlung aufschieben (stunden)

Erbschaftssteuer Zahlung aufschieben (Stundung): Stellt die Erbschaftssteuer eine besondere Härte dar, weil Vermögenswerte wie Immobilien verkauft werden müssen, um fristgerecht zahlen zu können, besteht die Möglichkeit, die Erbschaftssteuer stunden zu lassen. Bei Immobilien ist das bis zu zehn Jahre möglich.

Die Erbschaftssteuer bei Erbengemeinschaftem

Erbschaftssteuer bei Erbengemeinschaften: Bei Erbengemeinschaften (Gesamthandsgemeinschaft) wird der Gesamtwert des Nachlasses ermittelt, die Steuer jedoch individuell anhand der Erbquote berechnet. Maßgeblich ist damit der Teil des Erbes, den jedes Mitglied der Erbengemeinschaft erhält.

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