Der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger

Erbschaftssteuer

Bedeutung des Gesamtrechtsnachfolgers

Wer Geld oder Immobilien erbt ist nicht nur dazu verpflichtet, bei der Erbschaftssteuer vollständige Angaben zu machen, auch ist dies der Fall, wenn offensichtliches Schwarzgeld geerbt wurde. Denn auch wer geerbte, hinterzogene Steuern erbt, muss diese nachzahlen. Hinzu kommen in den meisten Fällen auch noch Zinsen. Lediglich eine rechtzeitige Meldung an das zuständige Finanzamt kann Straffreiheit garantieren. Als Erbe ist man Gesamtrechtsnachfolger. Das bedeutet, man nimmt alle Rechte ein. Aber auch alle Pflichten. Und das ist auch steuerrechtlich der Fall. Nach einem Erbe sollte man sich aus diesem Grund zunächst einen genauen Überblick, über Geld und Immobilienvermögen verschaffen. Diese Angaben sind in der Erbschaftssteuererklärung ohnehin zwingend notwendig. Was hierbei im Bezug auf geerbte Immobilien zwingend beachtet werden sollte, kann ideal bei ImmobilienScout24.de nachgelesen werden.

Meldung an das Finanzamt

Nach dem Erbe muss jeder, der geerbt hat, spätestens drei Monate nach dem Erbantritt beim Finanzamt eine Erbschaftssteuererklärung abgeben. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn das Erbe die Freibeträge übersteigt. Auch muss nur in diesem Fall die Erbschaftssteuer gezahlt werden. Liegt das Erbe darunter muss in aller Regel nichts bezahlt werden. Das Finanzamt meldet sich im Regelfall von alleine bei den Erben, da Banken und Versicherungen ihrerseits beim Finanzamt die Veränderungen melden. Denn mit der klassischen Steuererklärung eines Verstorbenen haben die Erben normalerweise nichts zu tun.

Handeln bei Verdacht auf Steuerhinterziehung des Erblassers

Der Erbe muss zwar nicht prüfen, woher das geerbte Vermögen stammt, im Falle dessen, dass allerdings Schwarzgeld vermutet oder erwartet wird, ist er verpflichtet, dies zu melden. Auch dann, wenn man von anderen Erben oder dem Vollstrecker des Testaments darauf aufmerksam gemacht wird, dass Schwarzgeld vorhanden ist muss dies gemeldet werden. Gefundenes Bargeld muss in der Erbschaftssteuererklärung zwingend aufgeführt werden. Dazu sollte man alle Belege zusammenstellen, die klären könnten, aus welchen Quellen das Bargeld stammt. Wird allerdings ein Konto im Ausland – beispielsweise in der Schweiz – gefunden, muss man sofort aktiv werden und handeln.

Ist die Festsetzungsverjährung bei der Steuerhinterziehung von zehn Jahren noch nicht abgelaufen, so muss man als Erbe die Steuererklärungen des Verstorbenen korrigieren und berichtigen. Macht man dies nicht, so macht man sich selber der Steuerhinterziehung strafbar. Es empfiehlt sich daher, bereits bei einem Verdacht direkt aktiv zu werden und offizielle Stellen um Hilfe zu bitten. Bei größeren Summen ist es ratsam, dies direkt und innerhalb von drei oder vier Tagen zu erledigen. In jedem Fall sollte man allerdings spätestens nach drei Wochen reagiert haben. Auch ein Rechtsanwalt kann hierbei behilflich sein.

Nachmeldung schnellstmöglich erledigen - Verjährung und Straffreiheit

Die Kapitalerträge, die ein Erblasser nicht versteuert hat, meldet man dabei schlichtweg nach. Aufgrund der Verjährungsvorschriften ist es dabei relativ schwierig, verlässliche Angaben zu machen, allerdings gilt die Nachmeldefrist in der Regel für zehn Jahre oder auch mehr. Die noch fälligen Steuern werden dabei im Nachhinein festgesetzt, dazu kommen Zinsen für die Hinterziehung in Höhe von sechs Prozent pro Jahr. Für die Bezahlung dieser Summen ist anschließend dann der Erbe zuständig. Im negativen Fall kann diese Nachforderung das gesamte Erbe verbrauchen. Weiteren Verpflichtungen hingegen kann man als Erbe ausweichen. In einem solchen Fall sollte man auf die professionelle Unterstützung eines Anwalts vertrauen.

Die Haftung kann somit auf den übernommenen Nachlass beschränkt werden. Dann ist der Nachlass am Ende zwar vollständig verbraucht, als Erbe braucht man allerdings kein eigenes Geld aufwenden, um mögliche Steuerschulden aus Hinterziehung des Verstorbenen auszugleichen. Ist die Nachmeldung von nichtgezahlten Steuern korrekt und vollständig, geht man als Erbe straffrei aus. Der Verstorbene kann ebenfalls nicht mehr belangt werden. Auch Bußgelder oder ähnliches muss man als Erbe, der alle Angaben korrekt nachgemeldet hat, nicht fürchten oder erwarten. Wurden hingegen Fristen versäumt kann dies anders aussehen. Sofern das Finanzamt noch keine Ermittlungen vorgenommen hat, sollte man in diesem Fall auch bei einer Erbschaft eine Selbstanzeige machen.

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