Erbschaft und Erbe - Inhalt

Dass der Tod gewissermaßen Auslöser einer Erbschaft ist, macht die Sache nicht unbedingt leichter. Stirbt ein Verwandter oder Bekannter herrscht auf der einen Seite Trauer, auf der anderen die gespannte Erwartung, wer erbt und wie hoch der Anteil an der Erbschaft ist. Hat der Verstorbene nicht selbst per Testament oder Erbvertrag festgelegt, wie das Vermögen aufgeteilt werden soll, greifen gleich zwei Elemente des deutschen Erbrechts: das Ehegattenerbrecht und das Verwandten-Erbrecht.

Dabei birgt eine Erbschaft durchaus Probleme und ein nicht zu unterschätzendes Konfliktpotenzial. Wenn mehrere Miterben sich einigen müssen, Schulden hinterlassen wurden oder seitens des Erblassers Auflagen und Bedingungen gemacht wurden, kommt es oftmals zu Streitigkeiten. Umgehen lassen sich einige dieser Schwierigkeiten, indem vorab ein Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht oder nach Eintreten des Erbfalls der Verzicht auf die Erbschaft erklärt wird. Bevor ein solcher Schritt gegangen wird, sollte man sich allerdings von einem Experten beraten lassen, denn jede Entscheidung zieht Konsequenzen nach sich.

Folgende Aspekte von Erbschaft und Erbe beleuchten wir in unserem Erbrecht Ratgeber näher:

Erbschaft und Erbe - Die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ)

Viele Fragen entstehen, wenn man sich mit der Erbschaft und dem Erbe auseinandersetzen möchte. In unserer FAQ zu diesem Thema möchten wir versuchen die am häufigsten gestellten Fragen zu diesem Themenschwerpunkt aufzuklären.

Wer kann (darf) erben

Wer kann und darf alles erben: Es liegt ganz beim Erblasser, wenn er bei einer Erbschaft berücksichtigt. Dazu muss er ein Testament verfassen. Ansonsten werden per Gesetz nur die Verwandten und der Ehegatte Erben. Haustiere als Erben sind übrigens nicht gestattet.

Erbfolge gesetzlicher Erben

Erbfolge gesetzlicher Erben: Das deutsche Erbrecht sieht über das Verwandtenerbrecht eine feste Rangfolge vor, wer etwas erbt und wie hoch die Erbschaftssteuer ist. Gesetzliche Erben erster Ordnung sind zum Beispiel die Kinder. Die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge gehören zu den gesetzlichen Erben vierter Ordnung.

Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten: Neben dem Verwandtenerbrecht greift bei einer Erbschaft unter Umständen auch das Ehegattenerbrecht, wenn der Verstorbene verheiratet war. Abhängig vom Güterstand, der vereinbart wurde, steht dem Ehegatten mindestens ein Viertel des Erbes zu.

Erbengemeinschaft und Miterben

Miterben und Erbengemeinschaft: Wenn mehrere Personen zu Erben bestimmt wurden, bilden alle Miterben eine sogenannte Erbengemeinschaft. Ziel ist die Erbauseinandersetzung, die erst dann erreicht ist, wenn sich die Miterben einigen, wie die Erbschaft aufgeteilt wird.

Erbenhaftung - Haftung der Erben

Erbenhaftung: Haftung der Erben: Da die Erben sowohl die Rechte als auch die Pflichten des Erblassers übernehmen, müssen sie auch für die möglichen Schulden geradestehen. Das heißt: Erben haften unter anderem für die Nachlassverbindlichkeiten – und zwar mit ihrem privaten Vermögen.

Erbschaft mit Auflagen und Bedingungen

Auflagen und Bedingungen: Ein Erblasser kann bestimmte Auflagen und Bedingungen an die Erbschaft knüpfen, zum Beispiel, dass der Neffe nur dann das Auto erbt, wenn er sich um das Grab kümmert. Denkbar sind auch aufschiebende Bedingungen, etwa der Antritt des Erbes erst mit 18. Lebensjahr.

Erbe ausschlagen und Erbschaft ablehnen

Erbe auschlagen und Erbschaft ablehnen: Die Erbschaft auszuschlagen, ist ein endgültiger Schritt. Wurde die Erbausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht erklärt, gibt es kein zurück mehr. Sinn macht eine Erbausschlagung, wenn man sich nicht mit den übrigen Erben streiten möchte oder der Nachlass überschuldet ist.

Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht

Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht: Auf das Erbe oder den Pflichtteil zu verzichten, ist nur zu Lebzeiten des Erblassers möglich. Ein solcher Verzicht muss schriftlich erfolgen, bedeutet aber nicht, dass die Person, die den Verzicht erklärt, komplett leer ausgeht.

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