Erbschaft Auflagen und Bedingungen

Erbschaft und Erbe

Erbschaft Auflagen und Bedingungen

In Spielfilmen ist es beinahe schon ein Klassiker, das Testament mit Bedingungen oder Auflagen zu verknüpfen. Ein typisches Beispiel dafür lautet, „mein Sohn erbt das Vermögen nur, wenn er innerhalb eines Jahres einen Stammhalter nachweisen kann.“ Dabei gilt: Welcher Art diese Auflagen und Bedingungen im Rahmen einer Erbschaft sind, bestimmt der Erblasser. Er kann das Erbe an die Versorgung eines Haustiers knüpfen, an die Pflege der Grabstätte oder an die Auflage, dass bestimmte Gegenstände oder Sammlungen keinesfalls verkauft werden dürfen und in der Familie bleiben müssen.

Pflichten der Erben

Während der Erblasser auf diese Weise vorsorgt, dass seine Wünsche auch nach dem Tod erfüllt werden, kommen die Auflagen und Bedingungen den Erben bisweilen vor wie der berühmte Klotz am Bein. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Auflagen und Bedingungen fester Bestandteil der Erbschaft sind. Wer nicht damit einverstanden ist, dem bleibt im Grunde genommen nur ein Weg: Das Erbe auszuschlagen. Um derlei Ärger zu vermeiden, sollte man es als Erblasser mit den Vorschriften für die Erben nicht übertreiben und sehr gut überlegen, wem welche Pflichten auferlegt werden können und welche Auflagen überhaupt Sinn machen.

Aufschiebende Bedingungen und auflösende Bedingungen

Geht es um die Bedingungen einer Erbschaft, muss zwischen auflösenden und aufschiebenden Bedingungen unterschieden werden. Aufschiebend heißt in dem Zusammenhang, dass erst geerbt wird, wenn eine Bedingung erfüllt wurde. Das könnte zum Beispiel der Stammhalter wie im genannten Beispiel sein, aber auch eine Hochzeit oder die Volljährigkeit des Erben. Das Gesetz lässt hier sehr viel Spielraum. Sobald eine aufschiebende Bedingung aber unerfüllbar scheint – etwa: „mein Nachbar erbt 5.000 Euro, wenn er das 125. Lebensjahr vollendet hat“ – gilt sie als nicht zulässig.
Auf der anderen Seite gibt es auflösende Bedingungen. Sie schreiben dem Erben vor, wie er sich verhalten muss bzw. welche Leistungen erbracht werden müssen. Verstößt der Erbe gegen die Bedingungen, weil er das Grab nicht pflegt oder den Hund ins Tierheim gibt, muss das Erbe zurückgegeben werden.

Auflagen

Bei Auflagen in einem Testament verhält es sich ähnlich. Auch hier kann der Erblasser frei walten und schalten, von der Auflage, dass regelmäßig an einen Verein gespendet wird, bis hin zur bereits zitierten Grabpflege. Vom Prinzip her handelt es sich um Pflichten, die einem oder mehreren Erben auferlegt werden.

Kontrolle von Bedingungen und Auflagen

Das Problem bei Bedingungen und Auflagen des Erblassers: Zu kontrollieren, ob diese Wünsche auch erfüllt werden. Hier sind entweder die Miterben gefragt oder die Behörden, sofern es sich um Auflagen handelt, die im öffentlichen Interesse sind. Idealerweise wird ein Testamentsvollstrecker bestimmt, der die Einhaltung des Letzten Willens überwacht.

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