Wer muss die Beerdigungskosten zahlen?

Erbschaft und Erbe

Wer muss die Beerdigungskosten zahlen?

Der Tod eines Menschen belastet die Seele und das Portemonnaie. Im Schnitt müssen 6.000 Euro für eine Beerdigung veranschlagt werden. Das ist viel Geld und stellt die Hinterbliebenen nicht selten vor ein finanzielles Problem. Daraus ergibt sich die Frage: Wer muss für die Beerdigungskosten bezahlen? Antworten auf dieses heikle Thema liefert der Gesetzgeber.

Die Erben sind in der Pflicht

In der Pflicht sind zunächst einmal die Erben. Das geht aus Paragraf 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hervor. Dort heißt es lapidar: „Der Erbe trägt die Kosten für die Beerdigung des Erblassers.“ Wenn die Bestattungskosten das Erbe übersteigen, ist man verständlicherweise geneigt, das Erbe auszuschlagen. Das ist das gute Recht eines jeden Erben, entbindet aber nicht von der Pflicht, die Beerdigung zu bezahlen.

Die Bestattungsregelungen der Bundesländer

Wer glaubt, weil das Erbe ausgeschlagen wurde, übernimmt automatisch der Staat bzw. das Sozialamt die Kosten, der irrt. Denn auch für die Beerdigungskosten gilt die Unterhaltspflicht. Geregelt wird dies in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Hier ist ganz klar geregelt, in welcher Reihenfolge die Kostentragungspflicht auf die Nachkommen übergeht.

Üblicherweise orientieren sich die Bundesländer hierbei an der abgestuften Unterhaltspflicht, beginnend mit dem Ehepartner bzw. dem eingetragenen Lebenspartner, gefolgt von den Kindern, den Eltern, den Geschwistern, dem nicht angeheirateten Partner, anderen Sorgeberechtigten, den Großeltern, den Enkelkindern und entfernten Verwandten bis zum dritten Grad. Heißt: Ehe der Staat zahlt, sind viele andere Personen in der Pflicht.

Wann übernimmt der Staat die Beerdigung?

Im Detail: Wird auf das Erbe verzichtet und geht der Nachlass an den Staat, gilt eine Nachlassbeschränkung. Dadurch haftet der Staat nicht für die über die Erbschaft hinausgehenden Kosten – etwa für die Beerdigung. Deshalb kann eine Gemeinde die Beerdigung beauftragen und sich das Geld später von den Erbberechtigten zurückholen. Nur, wenn diese Personen finanziell nicht in der Lage sind, die Beerdigungskosten zu übernehmen, springt die Gemeinde bzw. der Staat ein. Dabei wird zunächst auf den Nachlass zurückgriffen, ehe der Betrag aus der Sozialkasse beglichen wird.

Quelle: Juraforum.de

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