BGB Erbrecht Gesetz

Erbvertrag

§ 2280 BGB Anwendung von § 2269

Haben Ehegatten oder Lebenspartner in einem Erbvertrag, durch den sie sich gegenseitig als Erben einsetzen, bestimmt, dass nach dem Tod des Überlebenden der beiderseitige Nachlass an einen Dritten fallen soll, oder ein Vermächtnis angeordnet, das nach dem Tode des Überlebenden zu erfüllen ist, so findet die Vorschrift des § 2269 entsprechende Anwendung.

Noch Fragen? Nutzen Sie unser Erbrecht Forum

Sollte Ihre Frage zum Thema Erbvertrag noch nicht durch diesen Beitrag geklärt sein, so wenden Sie sich doch an unser Erbrecht-Forum! Dort können Sie sich kostenlos registrieren und Ihre Frage zum Thema Erbvertrag in der Kategorie "Testament" stellen!

Hier geht es zum Erbrecht Forum: Erbrecht Forum »

Günstige Beratung durch einen Erbrecht Rechtsanwalt

Ihr Sachverhalt zum Thema Erbvertrag kann durch diese Informationsseiten und das Erbrecht Forum nicht gelöst werden? Dann nutzen Sie unsere Onlineberatung für Erbrecht. Fordern Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine professionelle anwaltliche Beratung per E-Mail an!

Kostenloses Angebot per E-Mail von einem Erbrecht Anwalt einholen »

Erbvertrag - weitere Paragraphen



Sie brauchen einen Rat vom Anwalt?