BGB Erbrecht Gesetz

Testament

Vermächtnis

§ 2177 BGB Anfall bei einer Bedingung oder Befristung

Ist das Vermächtnis unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter Bestimmung eines Anfangstermins angeordnet und tritt die Bedingung oder der Termin erst nach dem Erbfall ein, so erfolgt der Anfall des Vermächtnisses mit dem Eintritt der Bedingung oder des Termins.

Noch Fragen? Nutzen Sie unser Erbrecht Forum

Sollte Ihre Frage zum Thema Testament noch nicht durch diesen Beitrag geklärt sein, so wenden Sie sich doch an unser Erbrecht-Forum! Dort können Sie sich kostenlos registrieren und Ihre Frage zum Thema Testament in der Kategorie "Testament" stellen!

Hier geht es zum Erbrecht Forum: Erbrecht Forum »

Günstige Beratung durch einen Erbrecht Rechtsanwalt

Ihr Sachverhalt zum Thema Testament kann durch diese Informationsseiten und das Erbrecht Forum nicht gelöst werden? Dann nutzen Sie unsere Onlineberatung für Erbrecht. Fordern Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine professionelle anwaltliche Beratung per E-Mail an!

Kostenloses Angebot per E-Mail von einem Erbrecht Anwalt einholen »

Testament - weitere Paragraphen

Vermächtnis im Testament



Sie brauchen einen Rat vom Anwalt?