BGB Erbrecht Gesetz

Testament

Vermächtnis

§ 2176 BGB Anfall des Vermächtnisses

Die Forderung des Vermächtnisnehmers kommt, unbeschadet des Rechts, das Vermächtnis auszuschlagen, zur Entstehung (Anfall des Vermächtnisses) mit dem Erbfall.

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Vermächtnis im Testament



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