BGB Erbrecht Gesetz

Testament

Einsetzung eines Nacherben im Testament

§ 2112 BGB Verfügungsrecht des Vorerben

Der Vorerbe kann über die zur Erbschaft gehörenden Gegenstände verfügen, soweit sich nicht aus den Vorschriften der § 2113, § 2114 und § 2115 ein anderes ergibt.

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