BGB Erbrecht Gesetz

Testament

Erbeinsetzung im Testament

§ 2091 BGB Unbestimmte Bruchteile

Sind mehrere Erben eingesetzt, ohne dass die Erbteile bestimmt sind, so sind sie zu gleichen Teilen eingesetzt, soweit sich nicht aus den § 2066, § 2067, § 2068 und § 2069 ein anderes ergibt.

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