Erbschaftssteuergesetz
Erbrecht - Informationen
Testament Muster
Schenkung
Erbrecht Forum
Erbschaftssteuergesetz
Erbrecht Rechtsberatung
Weitere Informationen
BGB Erbrecht Gesetz
Testament
Erbeinsetzung im Testament
§ 2089 BGB Erhöhung der Bruchteile
Sollen die eingesetzten Erben nach dem Willen des Erblassers die alleinigen Erben sein, so tritt, wenn jeder von ihnen auf einen Bruchteil der Erbschaft eingesetzt ist und die Bruchteile das Ganze nicht erschöpfen, eine verhältnismäßige Erhöhung der Bruchteile ein.Noch Fragen? Nutzen Sie unser Erbrecht Forum
Sollte Ihre Frage zum Thema Testament noch nicht durch diesen Beitrag geklärt sein, so wenden Sie sich doch an unser Erbrecht-Forum! Dort können Sie sich kostenlos registrieren und Ihre Frage zum Thema Testament in der Kategorie "Testament" stellen!Hier geht es zum Erbrecht Forum: Erbrecht Forum »
Günstige Beratung durch einen Erbrecht Rechtsanwalt
Ihr Sachverhalt zum Thema Testament kann durch diese Informationsseiten und das Erbrecht Forum nicht gelöst werden? Dann nutzen Sie unsere Onlineberatung für Erbrecht. Fordern Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot für eine professionelle anwaltliche Beratung per E-Mail an!Kostenloses Angebot per E-Mail von einem Erbrecht Anwalt einholen »
Testament - weitere Paragraphen
Erbeinsetzung im Testament
- Zurück zur Übersicht - Erbrecht Gesetz - BGB
- § 2087 BGB Zuwendung des Vermögens, eines Bruchteils oder einzelner Gegenstände
- § 2088 BGB Einsetzung auf Bruchteile
- § 2089 BGB Erhöhung der Bruchteile
- § 2090 BGB Minderung der Bruchteile
- § 2091 BGB Unbestimmte Bruchteile
- § 2092 BGB Teilweise Einsetzung auf Bruchteile
- § 2093 BGB Gemeinschaftlicher Erbteil
- § 2094 BGB Anwachsung
- § 2095 BGB Angewachsener Erbteil
- § 2096 BGB Ersatzerbe
- § 2097 BGB Auslegungsregel bei Ersatzerben
- § 2098 BGB Wechselseitige Einsetzung als Ersatzerben
- § 2099 BGB Ersatzerbe und Anwachsung