BGB Erbrecht Gesetz

Rechtliche Stellung des Erben

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts

§ 1962 BGB Zuständigkeit des Nachlassgerichts

Für die Nachlasspflegschaft tritt an die Stelle des Familiengerichts oder Betreuungsgerichts das Nachlassgericht.

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